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Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage verhindert eine Personengefährdung oder einen Brand, wenn der Blitz in das geschützte Gebäude einschlägt. Der äussere Blitzschutz beseitigt die Gefahr, indem er den Blitzstrom auffängt und kontrollliert in die Erde leitet. Der innere Blitzschutz schützt elektrische oder elektronische Geräte.

Je nach Gebäudekategorie unterscheidet die Gebäudeversicherung zwischen vorgeschriebenen und freiwillig erstellten Blitzschutzanlagen. Zwingend sind Blitzschutzanlagen bei Bauten und Anlagen, welche je nach Nutzung, Bauart oder Bauhöhe besonders gefährdet sind:

  • Bauten mit grosser Personenbelegung (Schulhäuser, Theater, Kinos, Sport- und Ausstellungshallen, etc.)
  • Beherbergungsbetriebe (Hotels, Heime und Spitäler, etc.)
  • Verkaufsgeschäfte
  • besonders hohe Bauwerke und Hochhäuser
  • Gebäude mit besonderem Inhalt wie Museen, Archive
  • grössere Bauten in brennbarer Bauart
  • grosse landwirtschaftliche Betriebe
  • Industrie- und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen, in denen feuer- oder explosionsgefährliche Stoffe und Waren hergestellt, verarbeitet, gelagert, umgeschlagen oder transportiert werden
  • Behälter für gefährliche, insbesondere brennbare Flüssigkeiten oder Gase
  • Bauten und Anlagen mit wichtigen öffentlichen Kommunikationssystemen
  • Bauten und Anlagen an exponierten topographischen Lagen
  • Für Wohnbauten (Ein- und Mehrfamilienhäuser) sind Blitzschutzsysteme in der Regel nicht vorgeschrieben.

 
Unsere Leistungen umfassen das Errichten einer Anlage (Kupfer) inklusive Erdungen mit Fundamenterder, Potentialausgleich und Staberder, sowie Reparaturen und Überprüfungen.

Wir garantieren Ihnen die sorgfältige Planung und Ausführung nach den verbindlichen Richtlinien des SEV für den Bau von Blitzschutzanlagen.

Referenzen

Business Center Altendorf

Wohnüberbauung Kleeweid Zürich Leimbach

Alterszentrum Brunnehof Wangen

Ahornpark Uznach

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Business Center Altendorf

Schulhaus Reichenburg

Aterszentrum Bubikon

Im Fink Thalwil

Ahornpark Uznach